Sprechstundenbedarf
einfach gemacht
Direkte Kassenabrechnung nach § 300 SGB V –
ohne Aufwand für Ihre Praxis, ohne Kosten für Ihre Patienten.
Sprechstundenbedarf bieten wir für Arztpraxen in Brandenburg an – Grundlage ist die KVBB-Vereinbarung, für Berlin gibt es keine entsprechende Regelung.

