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Kostenfrei für Sie

Sprechstundenbedarf
einfach gemacht

Direkte Kassenabrechnung nach § 300 SGB V –ohne Aufwand für Ihre Praxis, ohne Kosten für Ihre Patienten.

Warum Stusche für Ihren
Sprechstundenbedarf?

Als spezialisierter Praxisdienstleister übernehmen wir die gesamte Abwicklung – von der Bestellung bis zur Kassenabrechnung. Sie konzentrieren sich auf Ihre Patienten.

Kostenfrei für Ihre Praxis

Direkte Abrechnung mit den Krankenkassen nach § 300 SGB V – keine Kosten für Sie oder Ihre Patienten.

Schnelle Lieferung

Wir liefern schnell und zuverlässig direkt in Ihre Praxis – im Raum Berlin, Brandenburg und der Region.

Basierend auf der KVBB-Vereinbarung

Vollständig compliant mit § 300 SGB V, basierend auf der Sprechstundenbedarf-Vereinbarung der KVBB (Brandenburg). Sie gehen kein rechtliches Risiko ein.

Versandkostenfrei bei SSB-Verordnung

Bei Lieferungen auf GKV-Rezept (Sprechstundenbedarf) berechnen wir keine gesonderten Versandkosten. Gemäß den SSB-Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind Transport- und Versandkosten bereits in den berechnungsfähigen Leistungen enthalten – eine gesonderte Abrechnung wäre unzulässig. Für private Praxisbestellungen ohne SSB-Rezept gelten unsere normalen Versandkostenbedingungen.

Professionell organisierter Lagerraum für medizinischen Sprechstundenbedarf
Qualität & Verlässlichkeit
Alles was Ihre Praxis
täglich braucht.

In 4 Schritten zur Lieferung

01

Zugang anfragen

Kontaktieren Sie uns – unser Außendienst richtet Ihren Praxisportal-Zugang persönlich ein und gibt eine Einweisung.

02

Artikel auswählen

Wählen Sie aus unserem umfangreichen Sortiment an Sprechstundenbedarf.

03

Bestellung abschicken

Bestellung mit einem Klick aufgeben – digital, papierlos, effizient.

04

Lieferung & Abrechnung

Schnelle Lieferung direkt in Ihre Praxis, Abrechnung direkt mit den Krankenkassen.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zum Sprechstundenbedarf nach § 300 SGB V – klar und verständlich erklärt.

Sprechstundenbedarf umfasst medizinische Artikel, die direkt bei der Behandlung von Patienten in der Praxis verwendet werden. Die Kosten werden nach § 300 SGB V direkt mit den Krankenkassen abgerechnet.

Nein. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Stusche und den Krankenkassen nach § 300 SGB V. Weder für Ihre Praxis noch für Ihre Patienten entstehen Kosten.

Wir liefern schnell und zuverlässig direkt in Ihre Praxis. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Lieferung, können jedoch keine garantierten Lieferzeiten zusagen.

Ja. Unsere Abrechnung basiert auf der Sprechstundenbedarf-Vereinbarung der KVBB (Brandenburg) und ist vollständig compliant mit § 300 SGB V. Sie gehen kein Risiko ein.

Alle Vertragsärzte können Sprechstundenbedarf nach § 300 SGB V beziehen – unabhängig von der Fachrichtung.

Nein. Bei Lieferungen auf GKV-Rezept (Sprechstundenbedarf) berechnen wir keine gesonderten Versandkosten. Die SSB-Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen regeln bundesweit, dass Transport- und Versandkosten bereits in den berechnungsfähigen vertragsärztlichen Leistungen enthalten sind. Exemplarisch heißt es in der SSB-Vereinbarung Rheinland-Pfalz (Ziffer 8): „In den berechnungsfähigen vertragsärztlichen Leistungen sind [...] Transport- und Versandkosten enthalten. Eine Abrechnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs ist insoweit nicht zulässig.“ Diese Regelung gilt ausschließlich für Bestellungen auf Basis einer SSB-Verordnung. Für private Praxisbestellungen (ohne SSB-Rezept) gelten unsere normalen Versandkostenbedingungen (ab 100 € netto versandkostenfrei, darunter 6,90 € Pauschale).

Die Sprechstundenbedarf-Vereinbarung, auf der unsere Abrechnung basiert, ist die KVBB-Vereinbarung – sie gilt ausschließlich für Vertragsärzte in Brandenburg. In Berlin gibt es derzeit keine vergleichbare SSB-Vereinbarung mit der KV Berlin, sodass Berliner Praxen Sprechstundenbedarf nicht auf diesem Weg beziehen können. Berliner Praxen können jedoch über unser Praxisportal regulär bestellen.

In Brandenburg wird Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK Nordost verordnet – unabhängig von der Krankenkasse des einzelnen Patienten.

Verordnungsfähig sind nur Artikel, die in der jeweils gültigen SSB-Vereinbarung aufgeführt sind. Dazu gehören je nach KV-Regelung z. B. bestimmte Verbandmaterialien, Tupfer, ausgewählte diagnostische Verbrauchsmaterialien und Desinfektionsmittel zur Anwendung am Patienten. Nicht verordnungsfähig sind allgemeiner Praxisbedarf, Geräte, Möbel sowie Flächen- oder Instrumentendesinfektionsmittel.

Grundsätze der
SSB-Vereinbarung

Die Lieferung von Sprechstundenbedarf basiert auf der KVBB-Vereinbarung zur Lieferung von SSB in Brandenburg. Sprechstundenbedarf (SSB) ist ausschließlich für Vertragsärzte in Brandenburg verfügbar – in Berlin gibt es keine entsprechende SSB-Vereinbarung. Nachfolgend die wesentlichen Grundsätze.

01

Definition Sprechstundenbedarf

Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nur solche Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen. Bei der Anforderung von SSB sind die gemäß Anlage 1 der SSB-Vereinbarungen aufgeführten Mittel verordnungsfähig.

02

Ausschluss besonderer Therapierichtungen

Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Anthroposophie und Homöopathie können nicht als Sprechstundenbedarf bezogen werden.

03

Verordnungsrhythmus

SSB wird grundsätzlich einmal im Quartal auf Muster 16 mit Angabe „9“ im Markierungsfeld angefordert.

04

Kostenträger

Die Verordnung von Sprechstundenbedarf erfolgt stets zu Lasten der AOK Nordost.

05

Hilfsmittel im SSB

Für die Verordnung von Hilfsmitteln im SSB werden separate Verordnungsblätter mit den Markierungsfeldern 7 und 9 genutzt. Die Kosten sind nicht Bestandteil des Verordnungsvolumens Arznei- und Verbandmittel.

So erreichen
Sie uns

Unser Team steht Ihnen persönlich, telefonisch und digital zur Verfügung.

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Rund um die Uhr bestellen, Bestellhistorie einsehen, Rechnungen verwalten.
Persönliche Beratung
Unser Team berät Sie gerne telefonisch zu allen Fragen rund um den Sprechstundenbedarf.
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Fordern Sie Ihren Praxisportal-Zugang an – unser Außendienst richtet alles für Sie ein, gibt eine persönliche Einweisung und erstellt auf Wunsch Favoritenlisten aus Ihren bisherigen Bestellungen.

Das Praxisportal ermöglicht auch die digitale SSB-Abwicklung: Artikel auswählen, Angaben ergänzen, Rezept drucken – in vier Schritten.Mehr zum Praxisportal →

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Unser Sortiment
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Entdecken Sie unser vollständiges Sortiment für Praxisbedarf, Sprechstundenbedarf, Hygienemanagement und Medizintechnik – im Stusche Katalog 2025/2026.

Stusche Katalog 2025/2026