AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verkaufsgeschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hatte ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt.

 

2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn eine Lieferung in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Käufers ausgeführt wird.

 

3. Alle Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zur Ausführung dieses Vertrages sind schriftlich zu treffen.

 

4. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verkaufsgeschäfte mit dem Käufer oder seinem Rechtsnachfolger.

 

5. Die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der Verkäufer den Käufer bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat.

 

§ 2 Vertragsschluss

1. Der Verkaufskatalog stellt nicht ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern soll es dem Käufer lediglich erleichtern, seinerseits Angebote im Rechtssinne an den Verkäufer abzufordern. Alle früheren Auflagen des Kataloges verlieren mit dem Erscheinen des neuen Kataloges ihre Gültigkeit. Der Käufer hält sich für eine Frist von vier Wochen ab Zugang seines Angebotes bei dem Verkäufer an sein Angebot gebunden; der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers schriftlich angenommen hat.

 

2. Der Verkäufer behält sich die vollen und uneingeschränkten Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor, an allen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen oder sonstigen Darstellungen dieses Kataloges und sonstiger Bestellunterlagen; diese dürfen Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich, schriftlich, vorher mit namentlicher Benennung des Dritten zugestimmt.

 

§ 3 Preisstellung und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preisangaben des Kataloges gelten für eine Lieferung ab Herstellerwerk. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Ort des Herstellerwerkes versandt, trägt der Käufer zusätzlich die anteiligen Kosten der Transportverpackung und des Transportes, falls der Wert der Gesamtbestellung nicht mehr als 150,- € beträgt. Der Käufer trägt die Kosten für die auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung.

 

2. Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.

 

3. Rechnungen sind am zehnten Arbeitstag nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig auf einem Bankkonto des Verkäufers; Schecks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers entgegengenommen und gelten nur als Zahlung erfüllungshalber; Diskont- und Wechselspesen, Steuern und sonstige Erlösschmälerungen sind vom Käufer zu tragen und sofort fällig.

 

§ 4 Zahlungsverzug, Aufrechnung

1. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, von diesem Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, falls nicht im Einzelfall der Verkäufer einen höheren Schaden oder der Käufer einen wesentlich geringeren Schaden des Verkäufers nachweist.

 

§ 5 Lieferung und Lieferfrist

1. Teillieferungen sind zulässig: die Liefermöglichkeit des Verkäufers bleibt vorbehalten.

 

2. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Der Käufer ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, falls der Käufer dem Verkäufer nach überschreiten der Lieferfrist um mehr als 15 Kalendertage eine Nachfrist von weiteren 10 Kalendertagen gesetzt hat mit der Erklärung, dass er die Lieferung bei fruchtlosem Fristablauf ablehnen werde.

 

§ 6 Gewährleistung für Sachmängel

1. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die gekaufte Ware bei Gefahrübergang auf den Käufer nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit, wie insbesondere geringfügige Abweichungen der Farbe oder der äußeren Form aufgrund technischen Fortschritts kommt nicht in Betracht.

 

2. Der Verkäufer ist verpflichtet, nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Käufers eine neue Sache zu liefern oder den Schaden auf seine Kosten zu beheben; der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung oder Rückgängigmachung des ganzen Vertrages ( Wandlung )) verlangen, falls die Nachbesserung oder die Neulieferung nach angemessener Frist fehlschlagen.

 

3. Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft der Sache nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

4. Der Verkäufer haftet dem Käufer jedoch nicht für Fehler von als gebraucht verkauften Sachen.

 

5. Falls der Käufer Vollkaufmann ist, setzen die Gewährleistungsansprüche voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. 

 

§ 7 Umtausch / Rückgabe

1. Stimmt der Verkäufer einem vom Käufer gewünschten Umtausch oder einer Rückgabe, auf die kein Rechtsanspruch besteht, zu, sind die gesamten daraus resultierenden Kosten vom Käufer zu tragen. Voraussetzung für einen solchen Umtausch oder eine Rückgabe ist stets der einwandfreie Zustand der auf das Risiko des Käufers zurückzusendenden Ware. Bekleidung, Möbel sowie geöffnete Originalverpackungen und Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftung des Verkäufers

1. Die Haftung des Verkäufers für alle in § 7 nicht genannten Schäden, also insbesondere für Verzug und Unmöglichkeit, für andere Schäden als an der Kaufsache selber, für entgangenen Gewinn oder für sonstige Schäden ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt; als Rechtsgrund kommen in Betracht Schäden aus Verschulden bei Vertragsschuss, aus positiver Forderungsverletzung oder Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

 

2. Die Haftungsbegrenzung gemäß vorstehendem Absatz 1 gilt jedoch nicht für die Verletzung von vertrags- wesentlichen Pflichten und für Ansprüche gem. §§ l, 4 Produkthaftungsgesetz.

 

§ 9 Verjährung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab dem Tag des Gefahrübergangs auf den Käufer. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht auf unerlaubte Handlung gestützt werden.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Das Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt den Verkäufer dazu, die Kaufsache zur Sicherung seiner Ansprüche an sich zu nehmen. Die Rücknahme ist nicht ein Rücktritt vom Vertrag; die Pfändung der Sache durch den Verkäufer ist stets ein Rücktritt vom Vertrag.

 

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten insbesondere gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern.

 

3. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Der Käufer haftet dem Verkäufer für den entstandenen Schaden, falls der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gern, § 771 ZPO zu erstatten. 

 

§ 11 Datenschutz

1. Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

 

2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit Vollkaufleuten als Käufer ist der Geschäftssitz des Verkäufers; der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen. 

 

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.